Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10415

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden.

 

Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen für die Haushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2016 wurden durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde mit der Auflage erteilt, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet § 43 Abs. 7 und Abs. 8 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

 

Danach wird das Haushaltssicherungskonzept von der Stadtvertretung beschlossen. Es ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben. Die Fortschreibung ist bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ebenfalls von der Stadtvertretung zu beschließen.

 

Die Verwaltung hat die Fortschreibung eines Haushaltssicherungskonzeptes ausgearbeitet. Darin wurde die beschlossene Hebesatzsatzung der Stadt Klütz zu den Erhöhungen der Realsteuerhebesätze für 2016 aufgezeigt, die man als Konsolidierungsmaßnahmen in Betracht ziehen kann. Die vorgeschlagene Maßnahme muss nunmehr in der Stadtvertretung beschlossen werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2016 und die Finanzplanjahre 2017-2019.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage zum Haushaltssicherungskonzept

 

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