Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10303
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Klütz Hebesatzsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Carmen Neubauer
- Verfasser/Antragsteller:
- Neubauer, Carmen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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18.04.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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30.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Klütz befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Bei der Haushaltsgenehmigung 2015 wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises aufgezeigt, dass die Stadt Klütz unter den Realsteuerhebesätzen des Landes M-V liegt und somit auf Einnahmen in Höhe von ca. 11.200,00 EUR verzichtet. Eine Änderung der Realsteuerhebesätze für das jeweilige Kalenderjahr ist gemäß § 16 Abs. 3 des Gewerbesteuergesetzes nur bis zum 30. Juni des Kalenderjahres mir Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen.
Da zum Zeitpunkt nicht genau gesagt werden kann, wann die Haushaltsgenehmigung für das Haushaltsjahr 2016 erfolgen wird. Macht es sich erforderlich eine Hebesatzsatzung zu erlassen.