Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10453

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer Adventure-Golfanlage auf dem Areal der vorhandenen, alten Minigolfanlage. Durch diese Adventure-Golfanlage möchte der Vorhabenträger das touristische Angebot in Boltenhagen ergänzen. Zugleich nnen die Flächen der ungenutzten Minigolfanlage städtebaulich aufgewertet und somit das Ortsbild positiv beeinflusst werden.

Zur Berücksichtigung der geplanten Nutzung sollen innerhalb des Plangebietes Sonstige Sondergebiete gemäß § 11 BauNVO festgesetzt werden.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 sollen Flächen des Bebauungsplanes Nr. 2a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen überplant werden. Die Festsetzungen dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 ersetzen nach dessen Rechtskraft die ursprünglichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2a.

 

Da Bereiche des Plangebietes innerhalb des 150 m-Gewässerschutzstreifens zur Ostsee liegen, wird im Zuge der Planaufstellung die Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 29 Abs. 1 NatSchAG M-V (Küsten- und Gewässerschutzstreifen) erforderlich.

 

Die Aufstellung der Satzung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß den Bestimmungen des § 13a BauGB. Zur Beachtung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender (Flächennutzungsplan) und verbindlicher Bauleitplanung (Bebauungsplan) wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erforderlich. Dies ist nach den Bestimmungen des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ohne eigenständiges Änderungsverfahren möglich.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 mit der Gebietsbezeichnung „Adventure-Golfanlage“ nach den Bestimmungen des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

Das Plangebiet in Boltenhagen mit einer Geltungsbereichsgröße von etwa 0,4 ha befindet sich zwischen Strand- und Mittelpromenade, begrenzt im Nordwesten sowie Südosten durch Grünflächen, umfassend die Flurstücke 73/10, 73/11 und 76/1 der Flur 1, Gemarkung Boltenhagen. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt.

 

2.Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Adventure-Golfanlage im Bereich der vorhandenen alten Minigolfanlage an der Mittelpromenade geschaffen werden. Durch die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Adventure-Golfanlage“ gemäß § 11 BauNVO soll dieses Planungsziel erreicht werden.

 

3.Die Kosten des Planverfahrens trägt der Vorhabenträger. Die Gemeinde wird von allen Kosten freigehalten.

 

4.Mit der Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll das Büro für Stadt- und Regionalplanung Wismar, Herr Hufmann, beauftragt werden.

 

5.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Investor übernommen

 

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Anlagen

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