Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10436
Grunddaten
- Betreff:
-
Niederschlagsentwässerung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen; hier: Redewisch Ausbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Verfasser/Antragsteller:
- Sandra Pettkus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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24.05.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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09.06.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Zweckverband Grevesmühlen ist für die Beseitigung des anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers in der Ortslage zuständig. Derzeit wird Schmutzwasser in abflusslosen Gruben gesammelt und zur Kläranlage gefahren bzw. über mehrheitlich nicht genehmigte Kleinkläranlagen gereinigt. Die Ableitung der in diesen Anlagen anfallenden gereinigten Abwässer erfolgt wie auch des anfallenden Niederschlagswassers der öffentlichen Straße als auch der bebauten Grundstücke ohne Genehmigung in Dränagen als auch oberirdisch auf benachbarte Grundstücke.
Der vom Zweckverband 2009 geplante Bau einer Trennkanalisation mit Fördermitteln konnte auf Grund fehlender finanzieller Mittel der Gemeinde zur notwendigen Mitfinanzierung der benötigten Niederschlagswasserkanalisation nicht umgesetzt werden.
Eine dezentrale grundstücksbezogene Abwasserbeseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser ist auf Grund fehlender Vorflut und schlechter Bodenverhältnisse nicht möglich. Es ist daher in jedem Fall der Bau einer Niederschlagswasserkanalisation für die Straße und die bebauten/bebaubaren Grundstücke der Ortslage Redewisch Ausbau bis zur Vorflut notwendig.
Eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Abwasserbeseitigung für Schmutzwasser ist derzeit nur über den Bau und Betrieb von abflusslosen Gruben möglich. Eine alternative Möglichkeit für die Schmutzwasserbeseitigung ergebe sich, wenn eine Niederschlagswasserkanalisation bis zur Vorflut vorhanden ist. Anfallendes über grundstücksbezogene Kleinkläranlagen gereinigtes Schmutzwasser könnte mittels einer Sondergenehmigung mit dem ZVG in die Niederschlagswasserkanalisation eingeleitet werden.
Der Bau der Niederschlagswasserkanalisation würde nach Kostenschätzung etwa 680 T€ betragen, wobei die Gemeinde als Straßenbaulastträger die Hälfte der Kanalisation zuzüglich Kosten der Straßeneinläufe tragen müsste.