Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10324

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat die Beteiligungsunterlagen des Regionalen Planungsverbandes vom 18.02.2016 erhalten und gibt die aus ihrer Sicht erforderliche Stellungnahme ab.

 

ergänzender Sachverhalt:

Der Bauausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 21.04.2016 mit der Thematik befasst. Herr Jung berichtet, dass Frau Cordes ihm eine Karte mit Stand vom Dezember 2014 übergeben hat, in der nördlich der B 105 gelegene Gebiete als Eignungsgebiete ausgewiesen sind. Diese Gebiete sind nun in den aktuell vorliegenden Unterlagen nicht mehr enthalten. Um Irritationen zu vermeiden, sprechen sich die Bauausschussmitglieder einstimmig dafür aus, dass in dem nun laufenden Beteiligungsverfahren in der Stellungnahme der Stadt Klütz dieses explizit festgehalten wird. 

(siehe blau gekennzeichnete Ergänzung im Beschlussvorschlag)

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

Die Stadt Klütz ist im Rahmen der 1. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Westmecklenburg (RREP) zur Stellungnahme aufgefordert (siehe Anlage 1). Mit der Teilfortschreibung wird das Kapitel 6.5 Energie neu formuliert.

Die bisherigen Zielsetzungen zur Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere zur Windenergie, gelten gemäß RREP von 2011. Dort sind im RREP unter 6.5 die Zielsetzungen für Windenergie in der zugehörigen Karte dargestellt. Im relevanten Bereich nördlich der B 105 ist lediglich das Windeignungsgebiet mit der Teilfläche 3 in der Gemeinde Kalkhorst, südlich von Neuenhagen und Dönkendorf berücksichtigt.

Im nunmehr vorliegenden Entwurf zum Beteiligungsverfahren ist diese Fläche, die bereits mit Windenergieanlagen bebaut ist, nicht Gegenstand. Hingegen sind Flächen im Relevanzbereich nördlich der B 105 mit der Teilfläche 03/16 südlich von Groß Voigtshagen bei Dassow und mit der Teilfläche 04/16 zwischen Rolofshagen und Warnow berücksichtigt. Siehe dazu die beiliegende Karte (Anlage 3).

Die neuen Programmsätze im Kapitel 6.5 Energie umfassen Neuregelungen insbesondere zur Bioenergie und zur Windenergie. Die Neufestlegung von Windeignungsgebieten nach neu beschlossenen, einheitlichen Kriterien, die in der Begründung dargestellt sind, findet sich in den Unterlagen wieder. Dies wird auch Anlage zur Beschlussvorlage.

Ziel der Raumordnung ist es, damit zu regeln, dass Windenergieanlagen grundsätzlich nur in diesen Windeignungsgebieten aufgestellt werden dürfen. Andernfalls dürften sie grundsätzlich überall im Außenbereich errichtet werden, wenn nicht öffentliche Belange dagegenstehen (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 5 BauGB).

Unter Berücksichtigung der Zielsetzungen gemäß Fortschreibung mit Stand vom 16.12.2015 ist die Teilfläche südlich von Neuenhagen entfallen. Für diese Fläche können die Kriterien nicht angewendet werden. Für solche Flächen gilt Abs. 10 des Entwurfs für Kapitel 6.5 Energie, der ausnahmsweise die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der in der Gesamtkarte dargestellten Eignungsgebiete für Windenergieanlagen zulässt, wenn die Windenergieanlagen in einem der im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg gemäß Landesverordnung vom 31. August 2011 festgesetzten und dargestellten Eignungsgebiet für Windenergieanlagen (Altgebiete) errichtet werden sollen und wenn die Standortflächen der Windenergieanlagen durch Darstellung in einem Flächennutzungsplan der Gemeinde bauleitplanerisch gesichert sind (Anlage 4).

Bezugnehmend auf die Karte mit Stand vom Dezember 2014 geht die Stadt Klütz davon aus, dass sämtliche Einzugsgebiete nördlich der B 105 nicht mehr Gegenstand der Entwicklungsabsichten gemäß Entwurf des Beteiligungsverfahrens 2016 sind.

Da sich keine weiteren solcher Flächen innerhalb des Gebietes nördlich der B 105 befinden, die im RREP 2011 als Windeignungsgebiete dargestellt wurden, erübrigt sich eine weitere Prüfung in Bezug auf das RREP 2011 für die Stadt Klütz.

Für die Stadt Klütz sind im Relevanzbereich die Teilflächen 03/16 und 04/16 im Rahmen der Fortschreibung beachtlich. Für die Stadt Klütz ergibt sich unter Anwendung der Kriterien nach dem vorliegenden Entwurf folgendes:

 

Stadt Klütz

 

Programmsätze 6 und 12:

Die Stadt Klütz unterstützt die Zielformulierung des Planungsverbandes, dass auf der Basis von Reststoffbiomassen die Anwendung von Biogas erfolgt. Somit sind alternative Wärmekonzepte möglich.

 

Programmsatz 8 Windeignungsgebiete:

Die Stadt Klütz ist durch die neuen Windeignungsgebiete 03/16 und 04/16 nicht direkt betroffen. Beide Eignungsgebiete und zugehörige Potentialsuchräume, deren Bedeutung sich der Stadt Klütz nicht vollständig erschließt, befinden sich außerhalb des Stadt- und Gemeindegebietes; zum einen in Dassow zum anderen in Grevesmühlen. Die Stadt Klütz findet in den Unterlagen keine Darlegung in Bezug auf die Auswirkungen der Denkmalanlage Schloß und Park Bothmer. Diese Ausführungen sind im Zusammenhang mit der weiteren Prüfung des Standortes derart zu ergänzen, dass Beeinträchtigungen für die Anlage von Schloß und Park Bothmer aus denkmalpflegerischer Sicht unmissverständlich ausgeschlossen werden können.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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