Dringlichkeitsentscheidung - SV Klütz/16/10411

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die KommStrabauRL ermöglicht es den Gemeinden, mit Hilfe von Fördermitteln ihre Verkehrsverhältnisse zu verbessern.

Zur Förderung in 2017 wurde das Vorhaben „Ausbau der Straße OT Grundshagen in Richtung OT Steinbeck“ fristgerecht beim Straßenbauamt eingereicht. Zwischenzeitlich liegt der Ablehnungsbescheid des Straßenbauamtes vor.

 

Der Bauausschuss vom 21.04.2016 hat sich bereits mit der Beantragung von Fördermitteln für 2018 befasst und empfiehlt einstimmig der Stadtvertretung folgende Maßnahmen für die Aufnahme in das Förderprogramm zu beantragen:

1.      Neue Siedlung

2. Ortseingang Klütz von Hofzumfelde kommend bis Beginn Pflasterstraße (Höhe Schloßstr. 38)

Das Straßenbauamt Schwerin hat sich am 27.04.2016 gemeldet mit der Aussage, dass in diesem Jahr noch Gelder zur Verfügung stehen aus der kommunalen Straßenbaurichtlinie. Gefördert werden Straßeninstandsetzungen aber mit einer Mindeststraßenbreite ab 5 m. Grundvoraussetzung ist, dass in diesem Jahr noch mit dem Bau begonnen wird.

Alle Bürgermeister sind darüber informiert worden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Ausbau der Straße vom Ortseingang Klütz von Hofzumfelde kommend bis Beginn Pflasterstraße (Höhe Schloßstraße 38) zur Förderung in 2016 dem SBA SN zu melden

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt wie folgt:

  1. Das Vorhaben „Ausbau der Straße vom Ortseingang Klütz von Hofzumfelde kommend bis Beginn Pflasterstraße (Höhe Schloßstraße 38)“ wird durchgeführt.

      2.  Die Finanzierung erfolgt mit Hilfe von Fördermitteln nach der KommStrabauRL

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

können noch nicht benannt werden

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