Dringlichkeitsentscheidung - GV Bolte/16/10355

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Zweckverband Grevesmühlen beabsichtigt die Erneuerung der Grundstücksanschlüsse Schmutz (SW)- und Niederschlagswasser (NSW) für das Flurstück 61/14. Die Herstellung der Anschlüsse erfolgt durch den Zweckverband Grevesmühlen (ZVG), die anfallenden Kosten werden vom Grundstückseigentümer getragen.

Gegenwärtig erfolgt die Entsorgung des SW- und NSW über eine teilweise gemeinsame Grundstücksentwässerungsanlage zu dem Grundstücksanschluss SW auf dem Flurstück 61/12 und zu dem Grundstücksanschluss NSW auf dem Flurstück 61/10.

Um den geplanten NWS Anschluss auf die Regenwasserleitung in der Redewischer Straße aufzubinden, bedarf es der Zustimmung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, da sich die NWS Leitung im Eigentum der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen befindet.

Im Rahmen des Regenwasserprojektes ist mit der Verwaltung sowie der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über den Leitungsbestand und dessen Übertragung an den ZVG gesprochen worden. Die Zustimmung zur Herstellung des Grundstücksanschlusses NSW sollte daher von der Gemeinde erteilt werden.

Im Zuge der Herstellung des neuen Grundstücksanschlusses für SW, würde der ZVG den Grundstücksanschluss RW ebenfalls realisieren. Eine Sondernutzungsgenehmigung (Aufgrabegenehmigung) ist bereits durch die Verwaltung erteilt worden.

Aufgrund des Baufortschrittes liegt eine besondere Dringlichkeit vor; es ist kein Aufschub bis zur nächsten Sitzung gegeben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stimmt dem geplanten NWS Anschluss für das Objekt auf dem Flurstück 61/14 auf die gemeindeeigene Regenwasserleitung in der Redewischer Straße zu.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

 

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