Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10318

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 31.08.2015 hat die Stadtvertretung beschlossen, dass das Vorhaben „Neubau eines Spielplatzes An der Bamburg“ durchgeführt werden soll. Weiterhin wurde beschlossen, dass die Finanzierung mit Hilfe von Fördermitteln erfolgen soll.

Am 04.09.2015 wurde daraufhin ein Antrag auf Fördermittel nach der Richtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL) für 2016 gestellt (=Hauptförderung). Um den Eigenanteil der Stadt Klütz so gering wie möglich zu halten, ist ebenfalls ein Antrag auf eine Finanzhilfe aus dem Kofinanzierungsprogramm gestellt worden.

 

In dem Hauptförderantrag stellt sich somit die Finanzierung wie folgt dar:

ILERL-Fördermittel + Finanzhilfe + Eigenanteil = Deckung der Gesamtkosten.

 

Über den Antrag auf eine Finanzhilfe entscheidet ein interministerieller Vergaberat, welcher üblicherweise zweimal im Jahr tagt. Am 14.10.2015 tagte der Vergaberat. Auf dieser Sitzung konnte der Antrag auf eine Finanzhilfe nicht behandelt werden, da er bereits Mitte August hätte gestellt werden müssen. Zu diesem Zeitpunkt gab es aber überhaupt noch keinen Hauptförderantrag.

Am 16.03.2016 tagte der Vergaberat erneut. Der Antrag der Stadt Klütz auf eine Finanzhilfe wurde nicht votiert, d.h. es wird keine Finanzhilfe gewährt. Eine offizielle Ablehnung nebst Begründung liegt noch nicht vor.

Die Sitzung des Vergaberates am 16.03.2016 war die letzte Sitzung während der Laufzeit des Kofinanzierungsprogramms. Ein eventuelles Folgeprogramm liegt nicht vor.

 

Mit Schreiben vom 12.02.2016 teilte der potentielle Hauptfördermittelgeber (ILERL) sinngemäß mit, dass der Antrag in 2016 nicht berücksichtigt wird. Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

 

Sollte der ILERL-Antrag weiterhin aufrechterhalten werden, muss dieser hinsichtlich der Darstellung der Gesamtfinanzierung überarbeitet und bis spätestens den 30. Oktober eingereicht werden. Nur mit einem überarbeiteten Fördermittelantrag hat die Stadt Klütz die Chance, in 2017 Fördermittel ausgereicht zu bekommen.

 

In dem Hauptförderantrag würde sich somit die Finanzierung wie folgt darstellen:

ILERL-Fördermittel + Eigenanteil = Deckung der Gesamtkosten.

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt wie folgt:
 

  1. Das Vorhaben „Neubau eines Spielplatzes An der Bamburg“ wird unter der Maßgabe der Gewährung von Fördermitteln durchgeführt.
     
  2. Für das Vorhaben werden Fördermittel gemäß der Richtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL) beantragt.
     
  3. Den nicht durch Fördermittel abgedeckten Teil der Gesamtkosten trägt die Stadt Klütz.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten Bau und Planung:   67.788,35 EUR

./. Einnahmen ILERL-Fördermittel (80%):  54.230,68 EUR

= verbleibender Eigenanteil der Stadt Klütz: 13.557,67 EUR

 

 

!! ACHTUNG!! – von den Fördermitteln muss die Stadt 25 % selbst tragen (25 % von 54.230,68 EUR = 13.557,67 EUR), so dass die „Netto-Förderung“ nur 40.673,01 EUR betragen würde.

Tatsächlich stellt sich somit die finanzielle Belastung der Stadt wie folgt dar:

Gesamtkosten Bau und Planung:   67.788,35 EUR

./. Einnahmen ILERL-Fördermittel (netto):  40.673,01 EUR

= verbleibender Eigenanteil der Stadt Klütz: 27.115,34 EUR

 

 

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