Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10321

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Sofern dem Antrag der Fraktion BfB/Bolte auf Neuwahl des Kurbetriebsausschusses stattgegeben wird, werden nunmehr die Mitglieder des Kurbetriebsausschusses neu gewählt.

 

Nach § 6 Abs. 1, 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist ein Kurbetriebsausschuss zu bilden, der aus mindestens 5 Gemeindevertretern und maximal 4 sachkundigen Einwohnern besteht. Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Haré-Niemeyer. Jedoch ist auch eine gemeinsame Vorschlagsliste nach § 32 KV M-V möglich, über die die Gemeindevertretung mit der Mehrheit aller beschließen könnte.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wählt folgende Mitglieder in den Kurbetriebsausschuss:

 

Gemeindevertreter/in    sachkundige/r Einwohner/in

……………………………..   ……………………………………

……………………………..   ……………………………………

……………………………..   ……………………………………

……………………………..   ……………………………………

……………………………..

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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