Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10315

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Antragsteller Herr Wittrock hat über das Ingenieurbüro Lederer am 25.01.2016 den Antrag auf Planung, Vorbereitung und Durchführung eines Wohnmobilhafens auf einer Teilfläche innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Klütz für den Bereich Lübecker Straße gestellt.

Nach Erörterung und Diskussion im Bauausschuss wurde der Antragsteller gebeten, seine Zielsetzungen zu präzisieren.

Im Zusammenhang mit den Zielsetzungen und deren Erörterung im Bauausschuss präzisiert der Antragsteller seine Vorstellungen wir folgt:

-          Auf einer Teilfläche innerhalb des Gewerbegebietes sollen Voraussetzungen für die Realisierung eines Campingplatzes mit Wohnmobilstellplätzen überprüft werden.

-          Für die Realisierung des Konzeptes ist eine Fläche von etwa 2 ha vorgesehen.

-          Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 2 sind gewerbliche Flächen in größerem Umfang vorhanden.

-          Die Zahl der Wohnmobilstellplätze ist bei einem Durchschnittswert je Stellplatzfläche für 200 Stück vorgesehen. Auf der übrigen Fläche sollen entsprechende zusätzliche Einrichtungen für Versorgung und Infrastruktur, für Dienstleistungen, für einen Kiosk, für eine Rezeption und für die Aufenthaltsqualität berücksichtigt werden.

-          Zur Klarstellung sei hier betont, dass Flächen für Großveranstaltungen nicht vorgesehen sind. Es sollen lediglich sportive und kulturelle Veranstaltungen im Rahmen der Betreibung des Campingplatzes, im Sinne einer Animation und Betreuung erfolgen.

-          Zur Sicherheit der jeweiligen Nutzungen ist nach einer Grundsatzentscheidung der Stadt Klütz vorgesehen, die noch nicht besiedelten Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet in Bezug auf ihre Eignung für den Campingplatz zu überprüfen. Die Durchführung einer Schallschutzprognose ist vorgesehen, um hier die Nachbarschaft zum Gewerbegebiet zu überprüfen und Flächenpotentiale darzustellen.

-          Auf der Grundlage der Grundsatzentscheidung sollen die Vorbereitungen für einen Aufstellungsbeschluss durch die Stadtvertretung geschaffen werden.

-          Die noch nicht besiedelten Flächen sollen auf ihre Eignung für den Campingplatz überprüft werden. Die vorzugsweise Eignung einer der Teilflächen soll überprüft werden.

-          Im Interesse des Antragstellers sollte auch ein Votum dafür abgegeben werden, ob sich die Stadt Klütz auch über die 2 ha des Erstbedarfs hinaus weitere Entwicklungen in Richtung Campingplatz vorstellen kann.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Grundsatzbeschluss für die Überprüfung von Flächen innerhalb des Gewerbegebietes für die Eignung eines Campingplatzes auf Teilflächen.
  2. Auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses können vorbereitende Tätigkeiten durch den Antragsteller in Bezug auf die Eignung des Standortes (Schallschutzprüfung) erfolgen.
  3. Für eine zukünftige allgemeingültige Entscheidung sind sämtliche noch nicht besiedelten Flächen in Bezug auf ihre Eignung für einen Campingplatz zu überprüfen. Daraus sind die Flächen mit einer vorzugsweisen Eignung (begrenzt auf 2,00 ha) zu ermitteln. Dies können Flächen unmittelbar an der Lübecker Straße bzw. im südlichen Bereich des Plangebietes des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes sein.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Investor übernommen.

 

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