Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10317

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

An die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wurde der Antrag zur Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für einen Bebauungsplan für die Flächen der Wochenendsiedlung Tarnewitz-Mariannenweg e.V. gerichtet. Die Zielsetzung des Vereins der Wochenendsiedlung Tarnewitz-Mariannenweg e.V. besteht darin, die Eigenart der Bebauung zu sichern, die Zulässigkeit von Steildächern zurückzunehmen und eine Überbauung der Terrassen zu ermöglichen. Dies entspricht nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 9 (Rechtskraft seit 29. Oktober 2004).

Es ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für den Bereich der Wochenendhaussiedlung vorzunehmen, um die planungsrechtlichen Grundlagen anzupassen.

 

Es soll eine Überplanung des gesamten Grundstückes der Wochenendsiedlung unter Berücksichtigung der vorgenannten Zielsetzung vorgenommen werden. Der größte Teil des Grundstücks ist im Bebauungsplan Nr. 9 als Sondergebiet Wochenendhäuser gemäß § 10 BauNVO festgesetzt. Ein kleiner, unbebauter Teil des Grundstückes am Mariannenweg ist im Bebauungsplan Nr. 9 als Sondergebiet Ferienwohnungen gemäß § 10 BauNVO festgesetzt.

 

Es ist zu prüfen, ob die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren vorgenommen werden kann. Dies kann erfolgen, wenn die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 nicht die Grundzüge der Planung berührt. 

Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und von der frühzeitigen Unterrichtung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird bei der Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 im vereinfachten Verfahren abgesehen. Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Am Reek" für den Bereich der Wochenendhaussiedlung Tarnewitz-Mariannenweg e.V. .

 Das Plangebiet umfasst das Grundstück der Wochenendsiedlung Tarnewitz-Mariannenweg e.V. und wird wie folgt begrenzt:

-       nördlich: durch die bebauten Grundstücke südlich der Ostseeallee Nr. 72 bis 90a,b,c,

-       östlich: durch den Mariannenweg,

-       südlich: durch die bebauten Grundstücke nördlich der Straße "Am Reek" Nr. 17 bis Nr. 43,

-       westlich: durch die bebauten Grundstücke nördlich der Straße "Am Reek" Nr. 15a.

 

Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

- Sicherung der Eigenart der Bebauung,

- Rücknahme der bisherigen Zulässigkeit von Steildächern,

- Zulässigkeit der Überbauung der Terrassen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Unterlagen für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 wird das Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, beauftragt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird vom Vorhabenträger übernommen.

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Anlagen

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