Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10303

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz befindet sich in der  Haushaltskonsolidierung. Bei der Haushaltsgenehmigung 2015 wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises aufgezeigt, dass die Stadt Klütz unter den Realsteuerhebesätzen des  Landes M-V liegt und somit auf Einnahmen in Höhe von ca. 11.200,00 EUR verzichtet. Eine Änderung der Realsteuerhebesätze für das jeweilige Kalenderjahr ist gemäß § 16 Abs. 3 des Gewerbesteuergesetzes nur bis zum 30. Juni des Kalenderjahres mir Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen.

Da zum Zeitpunkt nicht genau gesagt werden kann, wann die Haushaltsgenehmigung für das Haushaltsjahr 2016 erfolgen wird. Macht es sich erforderlich eine Hebesatzsatzung zu erlassen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Klütz (Hebesatzsatzung).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehreinnahmen von ca. 23.200,00 € nach FA

 

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