Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10287

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 bis 47 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2016 der Stadt Klütz aufgestellt. Die Stadt Klütz hat jährlich eine Haushaltssatzung zu erlassen (§ 45 Abs. 1 KV M-V)

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich der Anlagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Vorbericht

 

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