Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10296

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 03.03.2016 wird der Antrag gestellt, eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 5a „Redewisch Dorf“ auf Kosten des Antragstellers zu erlassen.

Grund der begehrten Änderung ist eine Änderung des vorh. Baufensters in 4 Baufenster, für den Bau von Einfamilienhäusern, auf dem Flurstück 46/1 an der Redewischer Straße Nr. 17 in Redewisch.

 

Bei Zustimmung der begehrten Bauleitplanänderung bedarf es des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages. Darin wird u. a. die Kostenübernahme aller anfallenden Kosten durch den Antragsteller geregelt. Ein Planungsbüro ist festzulegen bzw. zu empfehlen.  

Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Boltenhagen beschließt dem Antrag auf Erlass der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a Redewisch Dorf gemäß beigefügtem Antrag auf Kosten des Antragstellers stattzugeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da Kostenübernahmeerklärung durch städtebaulichen Vertrag geregelt wird

 

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Anlagen

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