Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10283

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Frau Steffan von der Hansestadt Wismar und Frau Schmidt vom Schloß Bothmer sind an den Bürgermeister der Stadt Klütz, Herrn Jung, mit der Frage herangetreten: „Ob die Stadt Klütz sich eine Zusammenarbeit im Rahmen der Interkulturellen Woche der Hansestadt Wismar vorstellen kann.“ Es ist angedacht, das Konzert der Gruppe „Seeda“ in Klütz auf Bothmer stattfinden zu lassen, was sonst in Wismar aufgeführt würde. Der Beitrag der Stadt Klütz wäre die Vorfinanzierung mit 2.000,00 Euro für das Konzert, Schloß Bothmer würde die Räumlichkeiten kostenfrei zur Verfügung stellen. Mit Frau Steffan von der Hansestadt Wismar ist vereinbart, dass die Hansestadt Wismar und die Stadt Klütz sich die Unkosten teilen, sollten die Kosten durch den Kartenverkauf nicht abgedeckt werden können. Die Karten werden für 15,00 Euro (pro Karte) verkauft. Für die Veranstaltung sind 144 Sitzplätze geplant. Beworben wird das Konzert in Wismar, Boltenhagen und Klütz. Angedacht ist, in der Orangerie vor dem Konzert ein themenbezogenes Essen anzubieten. Die Getränke und Snacks werden in der Pause von der Orangerie angeboten.

 

Der Bürgermeister der Stadt Klütz, Herr Jung, benötigt die Zustimmung der Stadtvertretung, um den Vertrag mit der Gruppe „Seeda“ zu unterzeichnen, da der Haushalt 2016 noch nicht genehmigt ist. Die 2.000,00 Euro sind bereits in der Haushaltsplanung für das Jahr 2016 berücksichtigt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, der Vorfinanzierung für ein Konzert im Rahmen der Interkulturellen Woche zuzustimmen. Je nach Kartenverkauf werden ggf. die Unkosten zu je ½ zwischen der Stadt Klütz und der Hansestadt Wismar geteilt. Der Bürgermeister der Stadt Klütz wird ermächtigt, den Vertrag mit der Gruppe „Seeda“ abzuschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Vorfinanzierung von 2.000,00 Euro, die durch die Einnahmen durch den Verkauf der Karten gedeckt werden. Bei nicht komplett ausverkauftem Konzert Übernahme der Unkosten zur Hälfte.

 


 

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