Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10271

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 9 Kommunalprüfungsgesetz MV hat eine örtliche Prüfung mindestens ein Zehntel der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres zu erfassen. Durch die Verwaltung wurde für das Haushaltsjahr 2015 die anliegende Aufstellung der Auftragsvergaben vorgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde gebeten, die örtliche Prüfung vorzunehmen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, das mündlich vom Rechnungsprüfungsausschuss erklärte Ergebnis zur Prüfung der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres 2015 zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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