Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10229

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die derzeitige Wegeverbindung von Grundshagen nach Steinbeck befindet sich in einem schlechten Zustand. Insofern beabsichtigt die Stadt Klütz den Ausbau des Verbindungsweges.

Die Finanzierung der Baumaßnahme soll mit Hilfe von Fördermitteln erfolgen.

Fördervoraussetzung ist die Fassung eines Grundsatzbeschlusses über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahme.

Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel oder auf eine Finanzhilfe des Landes besteht jedoch nicht.

Die Fördermittel nach Kommunaler Straßenbaurichtlinie wurden abgelehnt, da die vorhandene Wegebreite eine Förderung über diese Richtlinie ausschließt. Der Wegebau muss zwingend durchgeführt werden. Auf Grundlage des zu fassenden Grundsatzbeschlusses sollen andere Fördermöglichkeiten recherchiert werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt wie folgt:
 

  1. Das Vorhaben „Ausbau des ländlichen Weges von Grundshagen nach Steinbeck 1.BA“ wird durchgeführt.
     
  2. Die Finanzierung erfolgt mit Hilfe von Fördermitteln.
     
  3. Eine Finanzhilfe des Landes M-V wird beantragt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Können noch nicht benannt werden

 

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