Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10226

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung des Landes MV hat gemäß Verwaltungsvorschrift vom 19.12.2012 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im Land MV (InvestÖPNVRL M-V) erlassen.

Die Zuwendungen nach dieser Verwaltungsvorschrift werden als zweckgebundene, nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. In der Regel betragen die Zuwendungen 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

In der Hauptausschusssitzung vom 19.01.2015 wurde festgelegt, dass Fördermittelanträge zum Errichten neuer Buswartehäuschen, durch die Verwaltung, gestellt werden.

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat am 02.02.2015 beschlossen Fördermittel für 6 Buswartehäuschen zu beantragen. In der Sitzung des Bauausschusses am 19.02.215 wurden die Standorte wie folgt festgelegt:

1. Oberhof in Richtung Klütz

2. Hofzumfelde in Richtung Klütz/ Ortslage

3.  Hofzumfelde in Richtung Grevesmühlen/ Ortsausgang

4. Wohlenberg in Richtung Klütz

5. Klütz Boltenhagener Straße an der Fußgängerampel in Richtung Stadt

6. Klütz Boltenhagener Straße an der Fußgängerampel in  Richtung Boltenhagen

Entsprechend des Fördermittelantrages wurden die Fördermittel bewilligt.

Die Bewilligung der Fördermittel für die Errichtung der Buswartehäuschen ist im Amt eingegangen. Da von der Beantragung der Fördermittel bis zur Bewilligung ein langer Zeitraum vergangen ist, wird durch die Verwaltung empfohlen, die Standtorte für Errichtung der Buswartehäuschen erneut zu beraten und ggf. neu zu beschließen.   

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die festgelegten Standorte, wie von der Stadtvertretung der Stadt Klütz am 02.02.2015 beschlossen, zu bestätigen.

oder

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die neu festgelegten Standorte wie folgt:

1.)

2.)

3.)

4.)

5.)

6.)

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben: 54301 – 09600000; 120.923,10€

Einnahmen: 90.692,00€

 

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Anlagen

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