Beschlussvorlage - GV Damsh/16/10254

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Damshagen hat alle im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gesammelt, bewertet und gewichtet.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben.

Die Zusammenfassung und die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden.

 

Die Planunterlagen sind um die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Satzungsunterlagen.

Es handelt sich insbesondere Ergänzungen um des Satzungstextes zu den zulässigen Vorhaben, zu Belangen des Artenschutzes und den im Verfahren bekanntgegebenen Bodendenkmalen. Die Regelung des Inkrafttretens der Satzung ist zu ergänzen.

Vor Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses hat sich die Gemeinde über die gesicherte Löschwasserbereitstellung zu vergewissern.

 

Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung tritt die Außenbereichssatzung der Gemeinde Damshagen für den Ortsteil Parin – Bereich Oberdorf in Kraft.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

  1. Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Damshagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:

-       zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-       teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Damshagen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt die Außenbereichssatzung für den Ortsteil Parin – Bereich Oberdorf gemäß § 35 Abs. 6 BauGB, bestehend aus dem Lageplan und dem Satzungstext, als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung und Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, Kosten werden umgelegt.

 

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Anlagen

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