Beschlussvorlage - GV Damsh/16/10258

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Damshagen stellt die 1. Änderung des Beabuungsplanes Nr. 3 für zwei Teilbereiche auf. Im nördlichen Teil ist die Festsetzung eines Sondergebietes für Ferienhäuser nach § 10 BauNVO vorgesehen. Im südlichen Teil erfolgt die Rücknahme einer Fläche. Die Änderung des Bebauungsplanes im südlichen Teil berührt die Belange des Teilflächennutzungsplanes nicht. Die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes wird somit nur für den nördlichen Teilbereich (Teilbereich 1 der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3) im Parallelverfahren aufgestellt.

 

Der Entwurf der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB in Auswertung der Stellungnahmen zum Vorentwurf für das weitere Beteiligungsverfahren bestimmt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

  1. Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gutshaus Parin, bestehend aus der Planzeichnung Teil-A, dem Text-Teil B und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen begrenzt:

im Teilbereich 1 der 1. Änderung

-        im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-                                                        im Osten:durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und vorhandene Bebauung der Straße „Wirtschaftshof“,

-                                                        im Süden:durch eine Parkfläche vor dem Hotel Gutshaus Parin und straßenbegleitenden Bäumen,

-                                                        im Westen:durch den vorhandenen Weg und den Teich sowie einer privaten Grünfläche,

und im Teilbereich 2 der 1. Änderung

-        im Norden:durch das Zirbenhaus des Hotels Gutshaus Parin,

-        im Osten:durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-        im Süden:durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-        im Westen:durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 und die Begründung mit Umweltbericht sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Damshagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist sowie, dass bei Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird vom Vorhabenträger übernommen.

 

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