Beschlussvorlage - GV Hokir/16/10150
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungssatzung Beckerwitz
Hier: Beschluss zur Heilung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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18.02.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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22.03.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 23.01.2015 äußerte sich der Landkreis Nordwestmecklenburg zu der seit dem 14.05.2006 rechtskräftigen Ergänzungssatzung Beckerwitz der Gemeinde Hohenkirchen.
Grund für die erneute Auseinandersetzung des Landkreises war das derzeitige Ansinnen des Zweckverbandes, Kostenbestandteile auf Flurstücke umzulegen, die nach Auffassung des Zweckverbandes Teil einer Klarstellungssatzung sind.
Im Jahr 2006 hat die damalige Gemeindevertretung lediglich die Ergänzungssatzung für den Ortsteil Beckerwitz beschlossen. Die Klarstellungssatzung wurde nicht beschlossen. Diese Situation ist dem Deckblatt der Begründung, den Verfahrensvermerken auf der Satzung, einem "Besonderen Hinweis" auf der Planzeichnung sowie der Bekanntmachung der Satzung vom 13./14.05.2006 zu entnehmen.
Der Landkreis hat aufgrund der auf der Planzeichnung abgedruckten Namensgebung angenommen, es handle sich um eine kombinierte Klarstellungs- und Ergänzungssatzung. Eine nähere Prüfung der Inhalte der Bekanntmachung und der Verfahrensvermerke ist dem o.g. Schreiben des Landkreises nicht zu entnehmen (siehe Anlage). Dennoch ist der Bezugszeile des Schreibens zu entnehmen, dass auch der Landkreis von einer rechtskräftigen Ergänzungssatzung ausgeht. Die vom Landkreis vorgeschlagene Präzisierung der Planzeichnung und der Begründung dient somit nur der Verdeutlichung eines bestehenden Sachverhalts und nicht einer notwendigen Untersetzung der planungsrechtlichen Wirkung der Ergänzungssatzung.
Die nun vom Landkreis vorgeschlagene "Klarstellung", dass es sich nur um eine Ergänzungssatzung handelt ist mit einem nicht unerheblichen Zeiteinsatz (Auskunft des Planers Herrn Hufmann) verbunden. Die Planzeichnung sowie die Planzeichenerklärung, die textlichen Festsetzungen und die Verfahrensvermerke sind zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Des Weiteren ist die gesamte Begründung zu prüfen. Alle Verweise und Bezüge auf die ehemals beabsichtigte Klarstellungssatzung sind zu entfernen. Der Text ist neu zu ordnen und auf Schlüssigkeit zu prüfen. Abschließend ist eine neue Bekanntmachung einschließlich einer neuen Übersichtskarte zu erstellen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Aussage Planer – Stand 11.2015
Überarbeitung verbundener Aufwand ca. 6-8 Stunden (à 45,00 €) einer technischen Mitarbeiterin, 10-12 Stunden (à 55,00 €) einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin sowie auf 3-4 Stunden für meine Person (à 65,00 €). Daraus ergibt sich 7 x 45,00, 11 x 55,00€ sowie 3,5 x 65,00 €. Die Summe beträgt somit 1.147,50 € zzgl.
Umsatzsteuer (brutto 1.365,53 €).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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528,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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382,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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