Mitteilungsvorlage - GV Bolte/16/10244

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grundlage der Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, wurde das Planungsbüro Mahnel mit der Planung der Renaturierung der Fläche Gemarkung Tarnewitz, Flur 3, Flurstück 9/91 beauftragt. Hierzu hat am 24.02.2016 ein Abstimmungstermin beim Landkreis Nordwestmecklenburg stattgefunden.

Der Umweltbehörde des Landkreises liegen Luftbilder ab dem Jahr 2002 vor, sodass die Veränderungen im Bereich der Deponie erkennbar sind. Da die Kompostierung direkt am vorliegenden Gewässer erfolgt, wird durch den Landkreis eingeschätzt, dass eine Verunreinigung des relativ hoch anstehenden Grundwassers wahrscheinlich ist. Durch die Nässe entsteht vermutlich Jauche, die ins Grundwasser gelangt. Zweck einer Kompostierung ist es, den Kompost zu nutzen. Dies erfolgte an dieser Stelle offenbar nie. Die Beseitigung der mineralischen Abfälle ist im zweiten Schritt für den Herbst 2016 vorgesehen (nach der Laich- und Wanderzeit der Amphibien). Es handelt sich dabei vor allem um Betonreste der alten militärischen Klärgrube. Der Landkreis fordert die Beseitigung des Grünschnitts so schnell wie möglich. Sobald der Grünabfall beseitigt und eine Beeinträchtigung des Grundwassers nicht mehr zu erwarten ist, kann das Gewässer bestehen bleiben und als Laichgewässer für die Kreuzkröte genutzt werden. Der Landkreis soll alle 14 Tage über den Fortgang unterrichtet werden. Mit der Zusammenstellung der geforderten Unterlagen muss umgehend begonnen werden. Als Gutachter zum Artenschutz ist Herr Bauer vom NABU einzubeziehen. Aussagen zum Artenschutz von der UNB werden durch Herrn Scholz noch zur Verfügung gestellt. Es muss geklärt werden, ob die Renaturierung der Deponie als Ausgleichsmaßnahme angesetzt werden kann. Ein geeigneter Plan muss dann gefunden werden. Zudem wird angemerkt, dass in einem früheren Termin des Bürgermeisters Herrn Schmiedeberg mit dem Ministerium und der Landrätin, bei dem Herr Scholz ebenfalls anwesend war, auf die Möglichkeit der Beantragung von Fördergeldern für die Renaturierung der Fläche hingewiesen wurde. Diese Möglichkeit sollte geprüft werden. Weitere Angaben z.B. zur Menge des Abfalls werden beim Ing. Büro BAUWAS erfragt.

Nach Feststellung der zwischengelagerten Grünschnittmenge muss auf Grund der Forderung des Landkreises die Entsorgung in einem zertifizierten Entsorgungsbetrieb erfolgen.

Es hat zur Prüfung des Bestandes ein Vororttermin stattzufinden.

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Anlagen

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