Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10217

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz ändert parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Klütz für den westlichen Teil der Ortslage Goldbeck den Flächennutzungsplan.

Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht werden für die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB in Auswertung der Stellungnahmen zum Vorentwurf für das weitere Beteiligungsverfahren bestimmt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet im Westen der Ortslage Goldbeck begrenzt

-            nördlich:von der Dorfstraße,

-            westlich:von einem von der Dorfstraße abgehenden Weg/Straße (Zufahrt zum ehemaligen Gutshaus) und von landwirtschaftlichen Flächen,

-            südöstlich:vom ehemaligen Gutshof und ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäuderesten sowie von Flächen für die Landwirtschaft,

-            nordöstlich:von Flächen für die Landwirtschaft und der Ortslage Goldbeck,

und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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