Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10195

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung  der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in der Sitzung am 26. März 2015 den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit dem Amt Klützer Winkel zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für die Dauer von zwei Jahren beschlossen.

Der Amtsausschuss des Amt Klützer Winkel hat in der Sitzung am 4. Mai 2015 ebenfalls den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit dem Amt Klützer Winkel zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für die Dauer von zwei Jahren beschlossen. Folglich ist der Vertrag zwischen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und dem Amt Klützer Winkel mit Wirkung vom 27. Juni 2015 mit einer festen Laufzeit von zwei Jahren (bis 26. Juni 2017) zustande gekommen.

Die Einstellung eines zusätzlichen Verkehrsüberwachers für die Saison ist erfolgt.

Aus bekannten Gründen musste das Arbeitsverhältnis mit dem zusätzlichen Verkehrsüberwacher vor Ablauf der Probezeit gekündigt werden.

 

Die Verwaltung ist an die Gemeinde herangetreten, um das Verfahren einer Neueinstellung für die Saison 2016 gemäß § 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages durchzuführen. In den Beratungen des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2016 des Amtes Klützer Winkel ist von der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vorgetragen worden, dass von einer weiteren Einstellung abgesehen werden soll. Eine entsprechende Haushaltssperre im Stellenplan wurde durch den Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel berücksichtigt.

 

Im öffentlich-rechtlichen Vertrag ist keine Kündigungsklausel vorgesehen, so dass der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel der Auflösung des Vertrages zustimmen muss. Sofern beide Gremien einer Auflösung zugestimmt haben, wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat nunmehr die Auflösung des Vertrages zu beschließen, um die entsprechenden Schritte zum Aufhebungsvertrag einzuleiten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Auflösung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 11. September 2015.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-          nicht kalkulierbar

 

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