Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9566

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zirkus Frank beabsichtigt den Standort zu wechseln. Derzeit finden Verhandlungen mit dem Eigentümer des Flurstücks 299/2 vor dem Einkaufszentrum im Ortseingang Boltenhagen aus Klütz kommend statt.  Da der Eigentümer des angestrebten Standorts im Einvernehmen mit der Gemeinde handeln möchte, ist eine Beratung in den Gremien erforderlich.

 

Sollte sich auf einen Standort geeinigt werden, ist die Durchführung im Amt Klützer Winkel durch den Zirkuseigentümer zu beantragen. Voraussetzung ist, bei Zelten über 75 m², das Vorliegen einer Ausführungsgenehmigung nach § 76 LBauO für Fliegende Bauten, die durch die oberste Bauaufsichtsbehörde erteilt wird.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dem Standort für den Zirkus Frank auf dem Flurstück 299/2 (Flur 1, FLS 133/3) vor dem Einkaufszentrum im Ortseingang Boltenhagen zuzustimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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