Mitteilungsvorlage - SV Klütz/16/10174

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grundlage der zwischen dem Straßenbauamt Schwerin/ Straßenbauverwaltung und der Stadt Klütz  abgeschlossenen Baulastvereinbarung, wurde durch die Verwaltung des Amtes Klützer Winkel gefordert, die Bepflanzung des Lärmschutzwalls zu veranlassen. Im Übergabeprotokoll vom 14.09.2012, wurde festgelegt, dass die Bepflanzung voraussichtlich im Herbst 2013 erfolgen sollte.  

Durch das Straßenbauamt Schwerin wurde am 11.01.2016 mitgeteilt, dass die Angelegenheit im Hause des Straßenbauamtes noch geklärt werden muss. Eine zum Sachverhalt abschließende Antwort ist bisher noch eingegangen.

 

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