Beschlussvorlage - GV Hokir/15/10047

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Errichtung mobilitätsgerechter Buswartehäuschen gibt es die Möglichkeit, Fördermittel einzuwerben.

Möglich ist eine Zuwendung für Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im Land M-V (InvestÖPNVRL M-V). Die Förderquote beläuft sich auf 75 %.

Antragsfrist ist der 30.03.2016 für Fördermittel 2017.

 

In der Gemeinde gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch folgende Haltestellen, bei denen es grundsätzlich möglich ist, Wartehäuschen zu errichten:

Hohenkirchen – Schule

Manderow – vor dem Schloss

Alt Jassewitz – Wendeschleife

Beckerwitz – Kita

Beckerwitz – Gaststätte

Beckerwitz – Jugendherberge

Beckerwitz - Hahnenberg

Hohen Wieschendorf – Am Teich

Niendorf – Wohlenhagener Weg

Wahrstorf – Im Dorf

Wahrstorf – Betonstraße

Groß Walmstorf – Spielplatz

Gramkow – Schloss

diverse Haltestellen an der Landesstraße

 

Für die Fördermittelgewährung ist es vorteilhaft, wenn die neuen Buswartehallen auf gemeindeeigenen Grundstücken errichtet werden. Im anderen Fall ist eine Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
 

  1. Es werden für  …………… mobilitätsgerechte Buswartehallen Fördermittel 2017 nach der InvestÖPNVRL M-V beantragt.
     
  2. Als Basis für die Beantragung wird eine Buswartehalle aus dem höheren Preis-
    segment genommen.
     
  3. Die Standortfestlegung und die Festlegung des Bushallentyps erfolgt zu einem
    späteren Zeitpunkt.
     
  4. Die Mittel werden im Haushalt 2017 bereitgestellt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

können noch nicht benannt werden – ist abhängig von der Anzahl der zu beantragenden Buswartehallen

 

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