Beschlussvorlage - GV Hokir/16/10164

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf dem Gelände des ehemaligen Agrarflugplatzes nahe Neu Jassewitz (Flurstück 25/1 der Flur 1, Gemarkung Hohenkirchen) ist die temporäre Aufstellung einer mobilen Anlage zur Entwicklung einer automatisierten Drachensteuerung geplant. Mit Hilfe der im kleinen Maßstab gebauten Testplattform soll die Automatisierung des Startens, der Flugphase und des Landens der Drachensysteme weiter entwickelt werden. Die Tests sind bis Ende 2017 in unregelmäßigen Abständen (bis zu 12 St./Jahr) geplant. Ein Testtag mit Auf- und Abbau dauert von ca. 10:00– 18:00 Uhr. Der reine Flugtest dauert bis zu 5h.

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist nach § 35 (4) – seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung- und (5) - der Erforschung der Windenergie dient- BauGB zulässig.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die temporäre Aufstellung einer mobilen Anlage zur Entwicklung einer automatisierten Drachensteuerung auf dem Gelände des ehemaligen Agrarflugplatzes nahe Neu Jassewitz (Flurstück 25/1 der Flur 1, Gemarkung Hohenkirchen) herzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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