Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10090

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund des durchschnittlichen Alters der Bestandsanlagen der Straßenbeleuchtung, aber auch wegen der starken Weiterentwicklung der LED-Technik in den vergangenen Jahren, empfiehlt die LED-Arbeitsgruppe die Straßenbeleuchtung in der Stadt Klütz und den dazugehörigen Ortsteilen auf energieeffiziente LED-Beleuchtung umzurüsten. Je nach ausgetauschtem und neu eingesetztem Leuchtmittel sind dabei energetische Einsparungen von bis zu 75 % und mehr möglich. Neben der geringeren elektrischen Leistungsaufnahme sind größere Lebensdauern und geringerer Wartungsaufwand  weitere positive Aspekte der LED-Beleuchtung.

Durch eine zielgerichtet vorprogrammierte Leistungssteuerung soll weiterhin erreicht werden, dass zu verkehrsschwachen Zeiten (z. B. in Nachtstunden) eine weitere Einsparung der  Energieaufnahme im Bereich der Beleuchtung erfolgt. Hierbei  werden  die  Leuchten nicht  komplett ausgeschaltet, sondern nur ein Eingriff in die Beleuchtungsintensität vorgenommen. Daher ist trotz Einsparung eine Grundausleuchtung der Verkehrswege und somit ein erhöhtes Sicherheitsgefühl gegeben.

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern 2014 Nr. 44 vom 10.11.2014 hat das Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern eine neue Richtlinie zur Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten erlassen.

Mit dieser Richtlinie hat das Energieministerium des Landes ein Instrument zur Unterstützung entsprechender Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen. Damit erfolgt weiterhin die Ausrichtung der Förderung auf das Ziel zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen.

Die neue Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen – KliFöKommRL M-V) ist am 11.11.2014 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2023.

Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 50 % der Bruttoinvestitionskosten.

 

Die LED-Arbeitsgruppe hat folgende Maßnahmen prioritär festgelegt, welche zur Beantragung von Fördermitteln bearbeitet werden sollen:

1. Hofzumfelde

2. Güldenhorn, Oberklützer Weg, An der Bamburg

3. Niederklütz Dorfstraße 11-17a

4. Wismarsche Straße

5. Lindenring

6. Ortsteile

 

 

 

 

In der LED-Arbeitsgruppensitzung am 26.01.2015

wurde folgende Priorität der Maßnahmen, von Seiten der anwesenden Mitglieder, einstimmig festgelegt:

 

für das Haushaltsjahr 2016

 

  1. Neubau Straßenbeleuchtung - Dorfstraße Niederklütz (im Zuge der geplanten Straßenbaumaßnahme) zzgl. Dorfstr. 11-17a (Ringstraße)

Kostenschätzung: ca. 70.000 € (Bau- und Planungskosten)

 

  1. Neubau Straßenbeleuchtung - Hofzumfelde Ortsdurchfahrt, Leuchtentyp Leipziger Leuchten – Dieter             
    (Kosten können erst nach vorliegender Planung benannt werden)

 

 

für das Haushaltsjahr 2017      (Kosten können erst nach vorliegender

        Planung benannt werden)

 

  1. Neubau Straßenbeleuchtung – Güldenhorn, Oberklützer Weg, An der Bamburg (parallel Friedhof)

 

  1. Neubau Straßenbeleuchtung – Oberhof

 

  1. Neubau Straßenbeleuchtung – Lindenring

 

 

ab dem Haushaltsjahr 2018(Kosten können erst nach vorliegender

                                     Planung benannt werden)

 

  1. Neubau Straßenbeleuchtung – Mühlenberg, An der Mühle

 

  1. Neubau Straßenbeleuchtung – Neue Straße, Arpshagen

 

  1. Neubau Straßenbeleuchtung – Grundshagen Lückenschluss, wenn der Radweg ausgebaut wird

 

  1. Neubau Straßenbeleuchtung – Parkplatz Am Wasserwerk, wenn Wegebau Wanderweg am Klützer Bach realisiert wird

 

 

ohne Prioritätenvorgabe:

Neubau Straßenbeleuchtung – Christinenfeld, im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsdurchfahrt durch das Straßenbauamt              (Kosten können erst nach vorliegender

Planung benannt werden)

 

Die vorgenannten Maßnahmen beinhalten auch die Erneuerung des jeweiligen Leitungsnetzes und der zugehörigen Straßenbeleuchtungsverteilerkästen.

 

 

In den Haushaltsjahren 2016/2017 sollen neben dem Neubau von diversen Straßenbeleuchtungsanlagen die Umstellung auf LED-Technik auch durch Umrüstsätze oder kompletten Leuchtenkopftausch in folgenden Straßenzügen durchgeführt werden:

  1. Steigstück
  2. Wismarsche Straße
  3. Arpshagen – An der Chaussee und Neue Straße
  4. Wohlenberg
  5. Sanierungsgebiet der Stadt Klütz


(Kosten können erst nach vorliegender Planung benannt werden)

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet und den zugehörigen Ortsteilen auf LED-Technik, entsprechend des Prioritätenvorschlages der LED-Arbeitsgruppe vom 26.01.2016 fortzuführen.

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, für die Realisierung der Baumaßnahmen Fördermittelanträge beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern durch die Amtsverwaltung zu stellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Maßnahmen müssen im Haushaltsplan 2016/2017/2018 berücksichtigt werden

Haushaltsstelle: 54103 - 0910000

 

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