Beschlussvorlage - GV Damsh/15/10052

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Ursprungsplan wurde im Jahr 1999 aufgestellt. Die 4. Änderung wurde 2003 vorgenommen und umfasst den gesamten Geltungsbereich des Ursprungsplanes.

In der rechtskräftigen 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Klütz ist für den Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzt. Auf dieser Fläche sind zwei Einzelbäume zum Erhalt festgesetzt. Nordwestlich an diese Fläche grenzt das Allgemeine Wohngebiet WA B4 an. Unmittelbar südöstlich schließt sich eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Schutzgrün an. Diese Grünfläche verläuft straßenbegleitend zur L 03. Es handelt sich hierbei um eine Fläche für Aufschüttung, die sich als Wall darstellt. Eine Teilfläche dieser Grünfläche liegt innerhalb des Geltungsbereiches der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1. Auf dieser Teilfläche sind ebenfalls zwei Einzelbäume zum Erhalt festgesetzt.

Das Planungsziel besteht gemäß Aufstellungsbeschluss:

- in der Änderung der vorhandenen Nutzungen in Flächen für Wohnbebauung.

- Die vorhandene Wohnbebauung soll durch ein weiteres Wohngebäude auf der bisher als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzten Fläche ergänzt werden.

- Die in der rechtskräftigen Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz entfällt zukünftig.

Zur Erreichung des Planungszieles wird ein Allgemeines Wohngebiet WA B4b festgesetzt. Ein geringerer Flächenanteil im südlichen Bereich des Geltungsbereiches der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Schutzgrün festgesetzt. Hierbei handelt es sich um eine Fläche für Aufschüttungen.

Die in der 4. Änderung des Bebauungsplanes zum Erhalt festgesetzten Einzelbäume

sind nicht mehr vorhanden und werden in der 6. Änderung des Bebauungsplanes als bereits gerodet dargestellt. Weiterhin sind am Standort Bäume vorhanden, die noch nicht in der 4. Änderung des Bebauungsplanes enthalten waren. Es handelt sich hierbei um drei nach § 18 NatSchAG M-V geschützte Bäume. Diese sind in den Planunterlagen der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 berücksichtigt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

Von Seiten der Gemeinde Damshagen bestehen keine Anregungen zu den o.g. Planungsabsichten der Stadt Klütz. Wahrzunehmende nachbarschaftliche Belange werden durch die Planung der Stadt Klütz nicht berührt.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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