Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10129
Grunddaten
- Betreff:
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Rückabwicklung und Neuanschaffung Tandem-Muldenrückwärtskipper Bauhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Claudia Hörl
- Verfasser/Antragsteller:
- Daniela Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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28.01.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Frühjahr 2015 wurde eine Ausschreibung für die Anschaffung eines Muldenrückwärtskippers für den Bauhof durchgeführt. Anfang August erfolgte die Lieferung und der Anhänger ist plangemäß für die Strandreinigung direkt zum Einsatz gekommen. Am 26.08.2015 wurde beim Abladen des Seegrases auf der Seegrasanlage in Tarnewitz durch den Bauhof festgestellt, dass der Tandem-Muldenrückwärtskipper Schäden aufwies.
Anschließend setzte sich der Bauhof mit dem Lieferanten bezüglich einer Schadensregulierung in Verbindung. Zahlreiche Gespräche sowohl mit Lieferant und Hersteller fanden statt, ohne ein aus Sicht der Kurverwaltung zufriedenstellendes Ergebnis. Am 13.09.2015 sind Gewährleistungsansprüche über ein Anwaltsbüro angezeigt worden.
Daraufhin fand am 23.11.2015 ein Gespräch zwischen dem Lieferanten und der Kurverwaltung statt, indem Möglichkeiten einer Rückabwicklung aus Sicht des Lieferanten dargestellt wurden. Zusätzlich sind die Sichtweisen dem Anwalt per Schreiben vom 26.09.2015 übersandt worden.
Nach Rücksprache mit dem Anwalt, sind die Aussichten auf Erfolg in einem gerichtlichen Streitverfahren mit Durchsetzung des Gewährleistungsanspruches nicht gesichert. Unter Berücksichtigung entstehender Kosten für ein Verfahren und zusätzlichen Kosten für Gutachten wird aus Sicht der Kurverwaltung davon abgeraten. Die Kurverwaltung schlägt zur Regulierung des Schadens Folgendes vor: Rückabwicklung des Kaufvertrages unter gleichzeitigem Erwerb eines höherwertigen Anhängers.
Da aus Sicht der Kurverwaltung nicht eindeutig fest steht, wie der Schaden am Muldenrückwärtskipper zustande gekommen ist und Gewährleistungsansprüche möglicherweise nicht geltend gemacht werden können, würde eine Reparatur des beschädigten Anhängers 5.500,00 EUR zzgl. Transportkosten in Höhe von 1.250,00 EUR zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer im Raum stehen. Bei der Rückabwicklung mit gleichzeitigem Erwerb eines höherwertigen Anhängers würden Differenzkosten in Höhe von 6.639,00 EUR netto (Neuanschaffung höherwertiger Anhänger minus Anschaffungspreis defekter Anhänger 31.961,00 EUR minus 25.322,00 EUR) entstehen.
Da die Anschaffungskosten eines höherwertigen Anhängers geringer als die Reparaturkosten des beschädigten Anhängers dieses Lieferanten sind und auch nach vorliegenden Angeboten anderer Anbieter kein kostengünstigerer Anhänger zu erwerben ist, empfiehlt die Kurverwaltung der Rückabwicklung unter gleichzeitigen Erwerb eines höherwertigen Anhängers zuzustimmen.