Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10116
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Kommunale Straßenbaurichtlinie - KommStrabauRL M-V)
hier: Entscheidung über zu beantragende Projekte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
- Verfasser/Antragsteller:
- K. Dietrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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28.01.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die neue kommunale Straßenbaurichtlinie ermöglicht es den Gemeinden, mit Hilfe von Fördermitteln ihre Verkehrsverhältnisse zu verbessern. In Anlage befindet sich die neue Richtlinie.
Lt. Richtlinie kann die Förderung nur erfolgen für Maßnahmen auf
1) verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen (keine Anlieger- oder Erschließungsstraßen)
oder
2) verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz oder
3) verkehrswichtigen zwischenörtlichen Straßen oder
4) Straßen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Eisenbahnstrecken.
Unter welchen Voraussetzungen überhaupt eine Förderung in Frage kommt, ist ganz ausführlich in der Richtlinie aufgeführt.
Lt. Richtlinie werden gefördert:
1) Maßnahmen zum Neubau, Ausbau und Erhaltung von Straßen und den
dazugehörigen Teilen
2) Kreuzungsmaßnahmen
3) Verkehrsleitsysteme (Steuerungs- und Informationssysteme)
4) Umsteigeparkplätze zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs
Die Förderung wird je nach Fördermaßnahme als Zuschuss bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben vergeben. Zuwendungsfähig sind nicht u.a. Grunderwerbskosten und Planungskosten (außer Leistungsphase 8). Des Weiteren werden im Vorfeld mögliche Einnahmen durch Straßenausbaubeiträge abgezogen.
Das Antragsverfahren ist ein 2-stufiges Verfahren.
Als erster Schritt muss eine Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm erfolgen.
Für die Aufnahme in das jährlich fortzuschreibende Förderprogramm sollte ein Vorhaben im Hinblick auf die mittelfristige Finanzplanung möglichst 5 Jahre im Voraus, spätestens jedoch bis zum 31. Januar des dem Baubeginn vorhergehenden Jahres schriftlich angemeldet sein.
In Anlage befindet sich das Anmeldungsformular.
Dies bedeutet: Für Maßnahmen, die in 2017 realisiert werden sollten, muss die Anmeldung bis zum 31. Januar 2016 beim Straßenbauamt erfolgen.
Seitens der Verwaltung werden folgende Vorhaben für die Beantragung zur Aufnahme in das Förderprogramm vorgeschlagen:
- Straße von Redewisch nach Redewisch-Ausbau
- P & R Parkplätze Wichmannsdorf und Tarnewitz
- Brücke Klützer Bach Sperrwerk
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, folgende Maßnahmen für die Aufnahme in das Förderprogramm 2017 zu beantragen:
1) …………………………………………………………………………
2) …………………………………………………………………………
3) …………………………………………………………………………
4) …………………………………………………………………………
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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409,4 kB
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