Beschlussvorlage - GV Damsh/16/10071

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Damshagen hatte mit der Genehmigung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 2. Mai 2005 ein Gemeindewappen erhalten. Durch die Fusion mit der Gemeinde Moor-Rolofshagen ist die Wappengenehmigung mit Ablauf des 6. Juni 2009 erloschen.

Nunmehr ist im Zuge der Erstellung der Amtszeitung des Amtes Klützer Winkel die Gemeinde um Herausgabe eines Logos oder Gemeindewappens gebeten worden.

Da weder ein Logo noch ein Gemeindewappen vorhanden ist, soll nunmehr beraten werden, ob die Gemeinde ein Logo / Wappen grundsätzlich beauftragen möchte.

Für die Erstellung eines Logos sind Mittel einzustellen.

Für die Erstellung eines genehmigungsfähigen Gemeindewappens sind Mittel in Höhe von ca. 1.000,- Euro einzustellen.

 

 

 

Neuer Sachstand:

Am 17. März 2017 ist nochmals mit dem Ministerim für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern über die erloschene Wappengenehmigung beraten worden. Die neue Sachbearbeiterin sind alle zur Verfügung stehenden Unterlagen zur Prüfung übersandt worden. Ob ggf. das Wappen der Gemeinde Damshagen aus dem Jahr 2009 weiter verwendet darf, wird derzeit geprüft.

 

Sollte eine negative Rückmeldung eingehen, kann auf Grundlage des u.s. Beschlusses eine weitere Umsetzung erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt,…

 

Variante 1:

die Amtsverwaltung zu beauftragen, einen regionalen Anbieter mit der Erstellung eines Logos für die Gemeinde Damshagen zu beauftragen.

 

Variante 2:

einen Heraldiker mit der Erstellung eines genehmigungsfähigen Wappens für die Gemeinde Damshagen zu beauftragen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Variante 1:

Kosten nicht bekannt.

Variante 2:

Kosten in Höhe von ca. 1.000,- Euro

 

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Anlagen

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