Beschlussvorlage - GV Damsh/16/10091
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Kerstin Müller
- Verfasser/Antragsteller:
- Kerstin Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Damshagen
|
Entscheidung
|
|
|
27.01.2016
| |||
|
31.03.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Damshagen
|
Vorberatung
|
|
|
09.02.2016
| |||
●
Gestoppt
|
|
Gemeindevertretung Damshagen
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises grundsätzlich Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur noch von dem Bürgermeister oder seinen Stellvertretern eingeworben und entgegengenommen werden. Der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100,00 Euro allein entscheiden. Bei höheren Zuwendungen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung.
Die Firma Stellshagen Bau- & Entwicklungs- GmbH & Co.KG hat der Gemeinde Damshagen eine Sachspende mit einem Wert von 5.756,00 € (geleistete Arbeiten – Wanderweg Schloss Bothmer) zu kommen lassen.
Die Gemeindevertretung muss nun über die Annahme der Sachspende entscheiden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
339,1 kB
|