Beschlussvorlage - GV Hokir/16/10100

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die neue kommunale Straßenbaurichtlinie ermöglicht es den Gemeinden, mit Hilfe von Fördermitteln ihre Verkehrsverhältnisse zu verbessern. In Anlage befindet sich die neue Richtlinie.

Lt. Richtlinie kann die Förderung nur erfolgen für Maßnahmen auf

1) verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen (keine Anlieger- oder Erschließungsstraßen)
oder

2) verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz oder

3) verkehrswichtigen zwischenörtlichen Straßen oder

4) Straßen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Eisenbahnstrecken.


Unter welchen Voraussetzungen überhaupt eine Förderung in Frage kommt, ist ganz ausführlich in der Richtlinie aufgeführt.

 

Lt. Richtlinie werden gefördert:

1)   Maßnahmen zum Neubau, Ausbau und Erhaltung von Straßen und den dazugehöri-
  gen Teilen

2)      Kreuzungsmaßnahmen

3)      Verkehrsleitsysteme (Steuerungs- und Informationssysteme)

4)      Umsteigeparkplätze zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs

 

Die Förderung wird je nach Fördermaßnahme als Zuschuss bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben vergeben. Zuwendungsfähig sind nicht u.a. Grunderwerbskosten und Planungskosten (außer Leistungsphase 8). Des Weiteren werden im Vorfeld mögliche Einnahmen durch Straßenausbaubeiträge abgezogen.

 

Das Antragsverfahren ist ein 2-stufiges Verfahren.

Als erster Schritt muss eine Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm erfolgen.

Für die Aufnahme in das jährlich fortzuschreibende Förderprogramm sollte ein Vorhaben im Hinblick auf die mittelfristige Finanzplanung möglichst 5 Jahre im Voraus, spätestens jedoch bis zum 31. Januar des dem Baubeginn vorhergehenden Jahres schriftlich angemeldet sein.

In Anlage befindet sich das Anmeldungsformular.

 

Dies bedeutet: Für Maßnahmen, die in 2017 realisiert werden sollten, muss die Anmeldung bis zum 31. Januar 2016 beim Straßenbauamt erfolgen.

 

 

 

Seitens der Verwaltung werden folgende Vorhaben für die Beantragung zur Aufnahme in das Förderprogramm vorgeschlagen:

 

  1.      Wohlenberg in Richtung Wohlenhagen - Instandsetzung
  2.      Waldweg Manderow
  3. Zubringer Hohenwieschendorf (von Ortslage Hohenwieschendorf bis Anleger)
    - Instandsetzung und ggf. Neubau Geh- und Radweg
  4. Wohlenberger Wieck nach Blaue Wieck nach Beckerwitz – Instandsetzung und ggf. Verbreiterung
  5.      von Einfahrt FFW Beckerwitz bis Zierow - Instandsetzung

 

 


 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, folgende Maßnahme für die Aufnahme in das Förderprogramm 2017 zu beantragen:


1) …………………………………………

 

2) …………………………………………

 

3) …………………………………………


4) …………………………………………


5) …………………………………………

 

6) …………………………………………

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

können noch nicht benannt werden; die Ausgaben müssten dann aber im Haushalt 2017 berücksichtigt werden

 

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