Mitteilungsvorlage - SV Klütz/16/10076

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Sitzung des Hauptausschusses am 04.01.2016 wurde festgelegt, dass die Verwaltung bis zur nächsten Stadtvertretersitzung alle die Stadt betreffenden Förderrichtlinien/-möglichkeiten herausarbeiten und vorlegen soll.

 

Aufgrund der Vielzahl der Fördermöglichkeiten des Landes MV, des Bundes und der EU ist dieses nicht allumfassend möglich. Neben den angeführten öffentlich-rechtlichen Fördermittelgebern gibt es noch die Möglichkeit, bei Stiftungen und Fonds Zuschüsse einzuwerben.

 

Bei den nachfolgenden Ausführungen wird sich beschränkt auf die Fördermöglichkeiten des Landes MV.

 

Angeführt seien hier nun beispielhaft einige Förderbereiche:

  • Arbeit
  • Aus- und Weiterbildung
  • Beratung
  • Denkmalschutz
  • Familien
  • Forst
  • Frauen und Gleichstellung
  • Infrastruktur
  • Integrierte ländliche Entwicklung
  • Kinder und Jugend
  • Konsolidierung
  • Kultur, Freizeit und Sport
  • Landwirtschaft und Fischerei
  • Regionalförderung
  • Soziales
  • Tourismus
  • Umwelt
  • Wohnungs- und Städtebau

 

 

 

 

 

In Anlage befindet sich ein Auszug aus dem Dienstleistungsportal des Landes MV, welcher einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme in MV verschafft.

 

Des Weiteren ist beigefügt die aktuelle Förderfibel zur Umsetzung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum MV. Sie wurde vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz herausgegeben.

 

Für die Stadt Klütz besteht theoretisch in allen Förderbereichen die Möglichkeit, Fördermittel einzuwerben. Welches Programm letztendlich in Frage kommt, hängt von der Art und Weise des Projektes ab. Ein klar definiertes Projekt beschleunigt die „Suche“ nach einer Fördermöglichkeit.

 

 

 

 

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Anlagen

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