Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10081

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Parkplätze an der Sporthalle werden durch Fremdparker belegt.

Ein Parken für Personen, die an Veranstaltungen teilnehmen oder Vereinsmitglieder die in der Sporthalle trainieren, haben keine Möglichkeit die vorhandenen Parkplätze zu nutzen.

Um eine zweckgebundene Nutzung der Parkplätze für die Sporthalle zu ermöglichen, sind die Parkplätze wie folgt auszuschildern.

Parkplatz und Zusatzzeichen, mit Parkscheibe 3 Stunden.

Die Anzahl der Beschilderung wird auf zwei Schilder festgestellt.  

Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, den Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung der Beschilderung beim Landkreis Nordwestmecklenburg zu stellen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Parkplätze an der Sporthalle in der Stadt Klütz mit zwei Verkehrszeichen, Parken mit Parkscheibe 3 Stunden auszuschildern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschaffung der Beschilderung: 200,00€

 

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