Beschlussvorlage - SV Klütz/16/10084

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 5. Januar 2016 hat die Regionale Schule Klütz das Amt Klützer Winkel gebeten, zu bestätigen, dass das Einvernehmen des Schulträgers für die Erstellung des neuen Schulprogrammes, welches bereits am 16. März 2015 durch die Schulkonferenz beschlossen wurde, hergestellt ist.

 

Nach §§ 39 Abs. 4, 39a Abs. 2 SchulG M-V ist ein Schulprogramm in Zusammenarbeit mit dem Schulträger aufzustellen; die Schulkonferenz beschließt sodann das Schulprogramm im Einvernehmen mit dem Schulträger. Die Information, dass das Schulprogramm geändert und neu beschlossen wurde, wurde erst in 2016 an die Verwaltung weitergeleitet. Aus diesem Grunde muss die Stadtvertretung der Stadt Klütz nunmehr das Einvernehmen als Schulträger der Regionalen Schule Klütz zum neuen Schulprogramm herstellen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, das Einvernehmen als Schulträger der Regionalen Schule Klütz zum neuen Schulprogramm herzustellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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