Beschlussvorlage - SV Klütz/15/0013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreistag des Landkreises Nordwestmecklenburg hat in der Sitzung vom 5.11.2015 das Abfallwirtschaftskonzept und die Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises, sowie die Gebührensatzung zur Abfallentsorgung beschlossen.

Ein Kernpunkt dieser Beschlüsse ist die Gestaltung der Bioabfallerfassung im Landkreis. So soll eine Förderung in den Gemeinden für bereits vorhandene oder geplante Annahmestellen für Grüngut erfolgen. Diese Annahmestellen werden mit bis zu 50 % der entstehenden Kosten (abzüglich möglicher Erlöse/ eingenommener Entgelte) gefördert, wobei die Förderung auf max. 1,00€/ Einwohner beschränkt ist.

Die Stadt Klütz hat lt. Beschuss vom 28.04.2015, die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünschnittannahmestelle beschlossen.

Auf Grund dessen wurde durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Nordwestmecklenburg, der Stadt Klütz der Abschluss einer „Kooperationsvereinbarung Gartenabfälle“ angeboten.

Die Verwaltung empfiehlt der Stadtvertretung, die Kooperationsvereinbarung abzuschließen.     

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Klütz beschließt, den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung Gartenabfälle mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg/ Abfallwirtschaftsbetrieb.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben Grünschnittentsorgung 2015 ca. 2.800 EURO; Da die Grünschnittannahme 2015 erst Ende Mai begonnen hat, ist davon auszugehen, dass sich die Ausgaben 2016 erheblich erhöhen werden.

Einnahmen nach Abschluss Vereinbarung ca. 3000 EURO

 

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Anlagen

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