Beschlussvorlage - GV Damsh/15/0020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Zuge der aufkommenden Flüchtlingssituation erklärte sich die Gemeinde Damshagen kurzfristig bereit, die Sporthalle in Damshagen als Aufnahmelager für Flüchtlinge bereit zu stellen und als Notunterkunft umzufunktionieren. Im Zeitraum vom 21.09.2015 – 01.10.2015 wurden hier etwa 60 Asylbewerber aufgefangen, beherbergt und registriert. Für diesen Zeitraum fungierte die Sporthalle quasi durchgängig als Wohn- und Aufenthaltsraum für nicht wenige Personen. Auch Betreuer und andere Einsatzkräfte waren vor Ort.

Nach dem Auszug der Flüchtlinge und anschließend durchgeführter Grundreinigungsarbeiten durch eine Fachfirma wurden Schäden angezeigt, die insbesondere auf eine starke Abnutzung des PVC-Belages hindeuten (Löcher, Rillen, Fugenverschiebungen, Abschürfungen auf den Markierungslinien). Während der Bereitstellung der Halle als Notunterkunft gab es keinen den Boden schützenden Belag. Gegenüber dem Land M-V sowie der Reinigungsfirma wurden zeitnah Schadenersatzansprüche vorsorglich geltend gemacht.

Nach einer im November durchgeführten Vor-Ort-Besichtigung durch die Firma Hempel & Kreße wurde von dieser ein Sanierungskonzept erstellt. Neben der Abnutzung des PVC-Belages sind auch Schäden am Hallenunterbau sowie an der Hallenunterdecke sichtbar. Diese können durch Feuchtigkeitseinwirkung bzw. hohe Luftfeuchtigkeit entstanden sein.

Gleichzeitig wurde festgestellt, dass eine partielle/punktuelle Reparatur bzw. Schadensbehebung nicht möglich ist. Bauliche Veränderungen am gegenwärtigen Zustand erfordern zwingend eine DIN-gerechte bauliche Instandsetzung der Halle, die mindestens 150.000,00 € kosten würde. Unklar ist aber und das geht nicht aus dem Sanierungskonzept hervor, ob die Unterbringung der Flüchtlinge in dem o.g. Zeitraum ursächlich und in Sachzusammenhang mit oben erwähnten Schäden steht. Dies wäre gegebenenfalls durch ein Sachverständigengutachten zu klären. Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wäre die Gemeinde als Anspruchsteller in der Beweispflicht.

Sollte die Gemeinde das Ziel Schadenersatz weiter verfolgen wollen, wird vorgeschlagen, das Sachverständigenbüro für Bauwesen Prof. Dr. Ing. Wilfried Haker in Wismar mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Der Sachverständige rechnet nach Aufwand mit Stundensätzen in Höhe von 105,00 €/h ab.  Erfahrungsgemäß ist von einer Leistung 7-10 Stunden auszugehen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, den Sachverständigen Prof. Dr. Ing. Wilfried Haker aus Wismar mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens betreffend die Sporthalle in Damshagen zu beauftragen. Die Kosten sind von der Gemeinde zu tragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben: Kosten Gutachten

 

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