Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9890
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Maaß
- Verfasser/Antragsteller:
- Jana Maaß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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17.12.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit dem Haushaltsjahr 2012 sind die Gemeinden verpflichtet, ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden zu führen.
Für die erste Eröffnungsbilanz gelten nach § 4 Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz M-V die Vorschriften zur Bilanz nach Maßgabe des § 47 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik).