Beschlussvorlage - GV Bolte/15/0019
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung Wirtschaftsplan 2016; hier 1. Entwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Claudia Hörl
- Verfasser/Antragsteller:
- Daniela Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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09.12.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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17.12.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ ist untergliedert in den Erfolgsplan, Finanzplan, die Pläne für die Bereiche „Allgemeiner Kurbetrieb“, „Strand“ und „Parkplätze“, die Stellenübersicht , die Übersicht über die Bereiche des Eigenbetriebes und die Übersicht über die aus den Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen.
Im Erfolgsplan schlagen Erträge mit 3.563.249,20 EUR zu Buche, denen Aufwendungen in Höhe von 4.015.012,27 EUR gegenüber stehen. Mit einem Jahresverlust von 451.763,07 EUR wird in 2016 gerechnet.
Der geplante Jahresverlust soll auf neue Rechnung des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ vorgetragen und durch zukünftige Gewinne getilgt werden.
Im Finanzplan 2016 wird von einem Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 92.363,07 EUR, einem Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit von 933.200 EUR ausgegangen.
Damit die Kurverwaltung vor Saisonbeginn im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2016 tätig werden und auch die Arbeitsfähigkeit der Kurverwaltung gewährleistet werden kann, muss der Wirtschaftsplan schnellst möglich beschlossen werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt der Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen, den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ 2016 in der vorliegenden Fassung zu beschließen und gleichzeitig die Kurverwaltung zu ermächtigen im Rahmen des Wirtschaftsplanes mit Beschlussfassung tätig zu werden.