Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9944

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf dem Flurstück 133/3 des ehemaligen Sportplatzes in der Ostseeallee Boltenhagen ist ein Pflegezentrum geplant. In diesem Zusammenhang wird der Abriss der baufälligen Gaststätte mit Kegelbahn  „Anker“ auf den Flurstücken 133/3, 134/7 und 134/6 beantragt. Das Gebäude befindet sich zum Teil auch auf gemeindeeigenen Flächen (Flurstück 134/7 und 134/6). Insofern muss die Gemeinde als Miteigentümer dem Abriss der baulichen Anlage zustimmen. Der Abbruch erfolgt auf Kosten der Voreigentümer des Flurstücks 133/3 und Vorhabenträger des Pflegezentrums.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt dem Abriss der Gaststätte mit Kegelbahn auf dem ehemaligen Sportplatz (Flurstück 133/3, 134/7 und 134/6)  in der Ostseeallee zuzustimmen. Die Gemeinde ist von allen anfallenden Kosten freizuhalten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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