Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9990

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Anfrage des Herrn von Beuningen in Bezug auf die Mitbenutzung der auf den Flurstücken 135/2 und 134/7 der Flur 1 der Gemarkung Boltenhagen verlaufenden Wegeführung, wurde festgestellt, dass dieser Weg noch nicht offiziell gewidmet wurde.

 

Die Widmung für den öffentlichen Verkehr wird nachgeholt und in diesem Zuge wird auch die Parkfläche offiziell öffentlich gewidmet.

Die Fläche Flurstück 134/14 des restlichen Weges ist im Eigentum der Familie Gabriel. Die Gemeinde besitzt für den Verlauf des Weges jedoch ein Geh- und Fahrrecht. Dies wurde beim Verkauf vertraglich festgehalten. Durch den B-Plan Nr. 2 c der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wurde festgelegt, dass die Zufahrt bis zum Parkplatz für Fahrzeuge aller Art zugänglich ist. Nach der Zufahrt zum Parkplatz Richtung Reiterhof wird die Straße als verkehrsberuhigter Bereich bis zum Wendehammer gewidmet. 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt der Widmung des öffentlichen Weges und Parkplatzes "Am Reiterhof" bis zum Wendehammer vor dem Reiterhof Gabriel zuzustimmen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...