Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9906

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen verfügt über eine Straßenbaubeitragssatzung vom 01.12.2006. Diese basiert im Wesentlichen auf einem Satzungsmuster des Städte- und Gemeindetages / Innenministeriums MV aus dieser Zeit. Die Rechtsprechung der vergangenen Jahre hat ergeben, dass die vorhandene Satzung zur Gewährleistung von Rechtssicherheit für die Gemeinde angepasst werden sollte. Dabei sollten mit der Anpassung Klarstellungen erfolgen um so ggf. Missverständnissen, falschen Auslegungen oder Irrtümern entgegen zu wirken.

 

Präambel - aktueller Gesetzesbezug

§ 1- Ermächtigungsgrundlage aus § 8 Abs. 1 Satz 1 KAG MV übernommen

§ 3 Abs. 2- Prozentsätze abwägen (insbesondere Anliegerstraßen)! (andere Gemeinden zumeist bei 60 % - Anliegervorteil)

-  zur Klarstellung weitere Kosten aufgeführt, die umlagefähig sein können

§ 5 Abs. 2 Ziff. 1 - zur Klarstellung

§ 5 Abs. 2 Ziff. 3  - Die bisherigen Tiefenbegrenzungsregelungen mit 50 bzw. 100 m wurden pauschal aus dem Satzungsmuster übernommen, entsprechen aber in MV nicht überall den örtlichen Gegebenheiten.

§ 5 Abs. 2 Ziff. 5 - zur Klarstellung

§ 5 Abs. 3- zur Klarstellung

§ 7- zur Klarstellung aus § 7 Abs. 4 KAG MV übernommen

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt die Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) in der anliegenden Neufassung (siehe Synopse, rechte Spalte).

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Erhebung von Straßenbaubeiträgen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...