Beschlussvorlage - GV Bolte/15/0025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach der Rechtsprechung des OVG M-V ist eine Anpassung der gemeindlichen Zweitwohnungssteuersatzung im Hinblick auf den Steuermaßstab (§ 4 der Satzung) erforderlich. Dazu wurde der Entwurf einer Satzungsänderung vorbereitet, siehe Anlage.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die anliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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