Beschlussvorlage - GV Damsh/15/9948
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur weiteren Nutzung der Schulgebäude
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Ulrike Wiechert
- Verfasser/Antragsteller:
- Ulrike Wiechert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Gemeindevertretung Damshagen
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Entscheidung
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25.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Gemeinde Damshagen liegen zwei Kaufanträge für den Erwerb des Schulkomplexes in Damshagen vor. Der Schulkomplex besteht aus dem H-Gebäude und dem I-Gebäude (siehe beiliegende Lagepläne). Des Weiteren soll als dritte Möglichkeit die eigene Nutzung des einen Gebäudes für die Schaffung von Wohnraum für Asylunterbringung aufgeführt werden. Die verschiedenen Varianten werden nachfolgend dargestellt:
1. Verkauf beider Gebäude an einen bzw. zwei verschiedener Kaufinteressenten
Der eine Kaufinteressent würde Wohnraum in Form von Eigentumswohnungen schaffen (Erstwohnsitze). Insgesamt würden hierbei 24 Wohneinheiten entstehen (bei Verkauf beider Gebäude). Bei dem Verkauf von nur einem Gebäude (H-Gebäude) an diesen Kaufinteressenten würden max. 10 Wohneinheiten in Form von Eigentumswohnungen entstehen. Und im anderen Gebäude (I-Gebäude) würde Wohnraum zur Vermietung geschaffen werden. Hier könnten 8 Wohneinheiten zzgl. 1 Gewerbe- und 1 Sozialraum/ öffentliche Nutzung entstehen.
2. Verkauf an einen Kaufinteressenten und parallele gemeindliche Entwicklung
Ein der vorgenannten Kaufinteressenten würde ein Gebäude für die vorgenannten Zwecke erwerben. Das andere Gebäude verbleibt im Eigentum der Gemeinde zur Schaffung von Wohnraum für Asylunterkünfte. Der Umbau des Gebäudes müsste durch die Gemeinde erfolgen. Diese trägt auch die Kosten hierfür.
3. Gemeindliche Entwicklung durch eigenen Umbau der Gebäude zur Schaffung von Wohnraum für Asylbewerberunterbringung
Die Gebäude würden im Eigentum der Gemeinde verbleiben, um Wohnraum für Asylbewerberunterbringung zu schaffen. Die Gemeinde müsste den Umbau selbst finanzieren. Die Kostenhöhe kann nicht beziffert werden. Durch den Landkreis Nordwestmecklenburg wurde am 02. November 2015 die Auskunft erteilt, eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in Damshagen/ Schulkomplex nicht vorzunehmen. Die Voraussetzung um Fördermöglichkeiten zu erhalten, wäre der Abschluss eines Mietvertrages.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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583,5 kB
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