Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9931
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss außerplanmäßige Ausgabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Ilona Richter
- Verfasser/Antragsteller:
- Richter, Ilona
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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23.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Zuge der Weiterführung der Ortsumfahrung Klütz/ Boltenhagen, wurde der Lärmschutzwall im Bereich der Landestraße L 01 und LO3 durch das Straßenbauamt Schwerin errichtet. Die Errichtung des Lärmschutzwalls erfolgte im Zuge der Planungen zur Erweiterung des Baugebietes Lindenring (B 28). Zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern/ SBA und der Stadt Klütz wurde eine Baulastvereinbarung abgeschlossen. Der Lärmschutzwall war nicht erforderlich für den Bau der Umgehungsstraße und wurde errichtet für die Bauleitplanung B-Plan Nr. 28. Der Lärmschutzwall hätte ansonsten im Zuge der Erschließung des B-Planes zu Lasten der Stadt Klütz errichtet werden müssen. Somit liegt die Baulast für
den Lärmschutzwall nach der Herstellung bei der Stadt Klütz. Die Baulast umfasst die Verwaltung, die Unterhaltung und Instandsetzung sowie die Verkehrssicherungspflicht.
Diesen Verpflichtungen ist die Stadt Klütz nach Fertigstellung der Maßnahme bisher nicht nachgekommen. Über den derzeitig nicht gepflegten Wall sind bereits diverse Beschwerden beim Bürgermeister eingegangen.
Durch die Verwaltung wurden Angebote für die durchzuführenden Mäharbeiten eingeholt.
Im Haushalt 2015 der Stadt Klütz ist kein Ansatz für die Unterhaltung des Lärmschutzwalls geplant. Auf Grundlage der Hauptsatzung der Stadt Klütz hat die Stadtvertretung der Stadt Klütz über die außerplanmäßigen Ausgaben zu entscheiden.
Um Kosten für Folgejahre zu reduzieren empfiehlt die Verwaltung den Lärmschutzwall mit pflegleichten Gehölzen zu bepflanzen. Hierfür sollten im Haushalt 2016 der Stadt Klütz finanzielle Mittel eingestellt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.744,27 Euro. Die außerplanmäßige Ausgabe erfolgt aus dem Produktsachkonto 54101-52338003 (Unterhaltung Lärmschutzwall) und wird aus dem Produktsachkonto 54101-52338001 (Gemeindestraßen, Unterhaltung, Straßen, Wege, Plätze) gedeckt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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946,6 kB
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