Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9898
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Beantragung der Teileinziehung nach § 9 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Straßenabschnitt der Schoßstraße vom Markt bis zur Einmündung der L03 (Umgehungsstraße)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Torsten Gromm
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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23.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Jahr 1990 wurde der 1. Teil der Umgehungsstraße fertig gestellt.
In Folge dessen wurde die Schloßstraße von einer Landesstrasse in eine Gemeindestrasse umgewidmet.
Seit Jahren versucht die Stadt Klütz die Verkehrsbelastung der Schloßstraße speziell durch Lastkraftwagen und landwirtschaftlichen Verkehr zu verringern. Jedoch wurden alle bisherigen Anträge abgelehnt.
Am 28.07.2015 fand ein diesbezügliches Gespräch mit der Landrätin Frau Weiß und Herrn Rappen mit dem Ergebnis statt, das ein entsprechender Antrag auf Teileinziehung an den Fachdienst 65 der Kreisverwaltung zu stellen ist.
Am 05.11.2015 fand nun ein klärendes Gespräch mit dem Fachdienst 65 statt, indem die Eckpunkte des zu stellenden Antrages abgestimmt wurden. Der Antrag auf Teileinziehung ist durch die Stadtvertretung zu beschließen und dann mit den entsprechenden Begründungen einzureichen. Er wird nach § 9 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes MV - Teileinziehung wegen überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls - beschieden.
Nach verwaltungstechnischer Aufbereitung erfolgt die öffentliche Bekanntmachung. Im Ergebnis dessen werden die abgegebenen Anregungen ausgewertet.
Es bestehen nach Aussage der Mitarbeiterin gute Chancen auf Genehmigung des Antrages. Das Verfahren dauert ca. ½ Jahr.
Als Gründe für die Beurteilung können folgende Sachverhalte aufgezeigt werden:
- Durch die Öffnung des Schlosses Bothmer und die weitere touristische Entwicklung der Stadt, hat sich das innerstädtische Verkehrsaufkommen sowohl durch PKW, als auch durch Radfahrer und Fußgänger erheblich erhöht.
- Durch die vorhandene als Landesstraße eingestufte Umgehungsstraße gibt es eine adäquate Verkehrsalternative.
- Die Ausbaubreite der Schloßstraße erlaubt keinen Begegnungsverkehr von großen landwirtschaftlichen Fahrzeugen ohne Beschädigung der Gehwege und Gefährdung der Fußgänger.
Die Teileinziehung soll für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen incl. der landwirtschaftlichen Fahrzeuge erfolgen.
Betriebs – und Versorgungsfahrzeuge sollen fahren können.
Die Teileinziehung soll für den Bereich der Schloßstraße ab Abzweig Markt bis Einmündung in die Landesstraße Höhe neuer Parkplatz Schloß Bothmer gelten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Beantragung der Teileinziehung nach § 9 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Straßenabschnitt der Schoßstraße vom Markt bis zur Einmündung der L03 (Umgehungsstraße) beim Landkreis Nordwestmecklenburg zu beantragen.