Beschlussvorlage - GV Damsh/15/9807

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Neuordnung einer Brachfläche östlich des Rosenweges geschaffen. Die Planung dient der Entwicklung des vorhandenen Wohnstandortes an der Klützer Straße in der Stadt Grevesmühlen.

Das Planungsziel besteht in der Wiedernutzbarmachung einer brach gefallenen Fläche für die Schaffung von nachfragegerechten Wohnungsangeboten, wird jedoch unter Becksichtigung der Abstimmung der Stadt Grevesmühlen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg als zweistufiges Regelverfahren durchgeführt. Insbesondere sollen Angebote für einen attraktiven Standort des individuellen Eigenheimbaus geschaffen werden, der sich in den vorgegebenen städtebaulichen und gestalterischen Rahmen einfügt. Die Entwicklung eines locker bebauten und durchgrünten Wohngebietes mit einer guten Wohnqualität ist planerische Zielsetzung. Mit der vorliegenden Planung sollen die am Siedlungsrand vorhandenen Entwicklungsglichkeiten/ Verdichtungsmöglichkeiten genutzt werden.

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist über die vorhandene Klützer Straße, den Rosenweg und nach Herstellung einer neuen Erschließungsstraße, die an die vorhandenen Straßen anbindet, gegeben. Der Ausbau der neuen Erschließungsstraße ist als Ringstraße in verkehrsberuhigtem Ausbau geplant.

Die Sicherung der Zufahrt erfolgt von der Klützer Straße im Zuge des ergänzenden Ausbaus der Erschließungsstraßen durch die Stadt Grevesmühlen. Die verkehrliche Anbindung zur Landesstraße wird entsprechend hergestellt. 

Die Gemeinde Damshagen, als Nachbargemeinde, wird um Stellungnahme gebeten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34.1 der Stadt Grevesmühlen „Wohngebiet Mühlenblick“ östlich des Rosenweges weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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